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Aktuelles Testverfahren an Grund- und Förderschulen

Aktuelles Testverfahren an Grund- und Förderschulen

27. Januar 2022 by redaktion kidsplaces

Das NRW Schulministierum stellt das aktuelle Testverfahren an Grund- und Förderschulen vor

 

Aktuelles Testverfahren an Grund- und Förderschulen: Das Schulministerium NRW verfolgt weiterhin das oberste Ziel, auch unter den aktuell schwierigen Bedingungen gerade die jüngsten Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht zu halten – und gleichzeitig bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten. Aufgrund begrenzter PCR-Test-Kapazitäten muss die NRW-Landesregierung in der „Omikron“-Welle nun Anpassungen dieses Verfahrens vornehmen, kurzfristig aufgrund der Problemanzeige der Labore, aber auch perspektivisch, um die PCR-Laborkapazitäten für vulnerable Gruppen freizugeben. Um dies in der momentanen Hochinzidenzphase zu schaffen und gleichzeitig der sehr hohen Auslastung der Labore Rechnung zu tragen, werden kurzfristig folgende Anpassungen im Lolli-PCR-Testregime vorgenommen:

Förderschulen

Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt das am 10. Januar 2022 eingeführte optimierte Lolli-Testsystem in seiner jetzigen Form erhalten. Grund dafür ist die strukturell höhere Vulnerabilität dieser Schülergruppe. Darüber hinaus ist diese Testmethode für diese Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Anwendbarkeit ganz besonders geeignet.

Grund- und Primusschulen:

Für alle Grund- und Primusschulen werden die Pooltestungen im aktuellen Testrhythmus bis auf Weiteres (Gruppe 1: Mo/Mi, Gruppe 2: Di/Do) beibehalten. Die Labore stellen eine Ergebnisübermittlung der Poolproben bis 20:30 Uhr an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Schulen sicher. Diese informieren im Falle eines positiven Poolergebnisses die Erziehungsberechtigten.

Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests an den Grundschulen wird verändert. Es ist keine Abgabe von PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.

Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil. Derzeit sind rund 80 Prozent aller Pools in den Grund- und Förderschulen negativ.

Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden so lange schultäglich mit Antigenschnelltests getestet und darüber hinaus nach dem bisherigen Rhythmus mit Lolli-Tests getestet, bis das nächste negative Pooltestergebnis vorliegt. Hierzu verfügen die Schulen bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen der Schule vorzulegen. Sofern ein aus anderen Gründen durchgeführter PCR-Tests mit negativem Ergebnis vorliegt, ist dieser ebenfalls ausreichend.

Vorgehen bei positivem Pooltestergebnis:

Die Antigenschnelltestungen nach einem positiven Pooltestergebnis werden zu Unterrichtsbeginn in der Schule durchgeführt, dürfen aber auch in einer zertifizierten Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests durchgeführt und das Ergebnis der Schule vorgelegt werden. Aus dem Schulministerium heißt es dazu, dass die Einzeltests unmittelbar nach dem positiven Pooltestergebnis durch eine offizielle Schule vorgenommen werden können. Sollte also bereits am Nachmittag das Pooltestergebnis vorliegen, kann der Einzeltest unmittelbar erfolgen, da er 24 Stunden alt sein darf. Ein Test am nächsten Morgen vor Schulbeginn würde dann entfallen.

Nur Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools, die vor Unterrichtsbeginn ein negatives Schnelltestergebnis oder ein anderweitig eingeholtes negatives PCR-Testergebnis vorweisen können bzw. zum Unterrichtsbeginn einen Schnelltest mit negativem Ergebnis durchführen, dürfen am Präsenzunterricht teilnehmen.

Sobald ein positives Testergebnis vorliegt, muss der Schüler / die Schülerin sich umgehend in häusliche Isolationbegeben. Die Schule begleitet die Schülerin/den Schüler im Falle einer Testung in der Schule bis zur Übergabe an die Eltern. Die Kontrolltestung eines positiven Selbsttests muss dann außerhalb des Schulsystems durch eine Teststellemindestens als Coronaschnelltest (§ 13 Corona-Test/Quarantäneverordnung) erfolgen.

Sollte auch der Kontrolltest positiv ausfallen, gilt die getestete Person nach den aktuellen Regelungen als infiziert und darf sich erst nach 7 Tagen durch einen Coronaschnelltest an einer offiziellen Teststelle oder einen PCR-Test freitesten. Die Freitestung erfolgt ebenfalls außerhalb des Schulsystems.

Vorgehen bei positivem Antigenschnelltest in der Schule:

Aktuelles Testverfahren an Grund- und Förderschulen schreibt außerdem vor, dass Schülerinnen und Schüler mit einem positiven Antigenschnelltest-Ergebnis in der Schule umgehend von den übrigen Schülerinnen und Schülern ihrer Klasse isoliert und beaufsichtigt werden. Die Eltern/Erziehungsberechtigten dieser jungen Schülerinnen und Schüler werden über ein positives Antigenschnelltest-Ergebnis ihrer Kinder informiert und aufgefordert, ihre Kinder unmittelbar von der Schule abzuholen. Gemäß Coronabetreuungsverordnung ist auch das Gesundheitsamt zu informieren. (Text&Bild: Vera Dohmgoergen)

Weitere aktuelle Informationen gibt es hier: https://www.schulministerium.nrw/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

Weitere Neuigkeiten für Eltern gibt es hier: kidsplaces_magazin

Kategorie: MagazinSchlagwort: Aktuelle News, Aktuelles Testverfahren an Grund- und Förderschulen, Corona an Grundschulen, Covid 19 an Grundschulen, Grundschule

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